GSD

Banner

 
Banner
 
Willkommen
Satzung
Aktuelles
Mitgliedschaft
Mitgliederaktivitäten
Medizinische Begriffe
Schlaflabore
Selbsthilfegruppen
Selbsttest
Informationen
Rechtliches
Mitgliederservice
Patientenvertreter
Oeffentlichkeitsarbeit
Archiv
Impressum

Informationen zu Schlafstörungen und deren Therapie

Diese Rubrik wird vom wissenschaftlichen Beirat des GSD betreut.

zurück nach oben

 

Schlafforschung


Die Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 (BGBl. I S. 2405) legt die inhaltlichen Mindestanforderungen für die Ausbildung und Prüfung im Medizinstudium fest.

Link Approbationsordnung für Ärzte

Die Schlafmedizin ist nicht ausdrücklich als klinisches Fach genannt. Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) ist aber nicht in der Lage, jedes einzelne Fach oder Gebiet innerhalb der Medizin gesondert zu nennen. So legt § 27 ÄAppO die Fächer, Querschnittsbereiche und Blockpraktika fest, die im klinischen Ausbildungsabschnitt unabdingbar sind, und unter deren Bezeichnungen verschiedenste Inhalte, darunter auch die Schlafmedizin subsumierbar sind. Dies gilt auch für die Inhalte der Anlage 15 der ÄAppO. Darüber hinaus kann die Schlafmedizin auch als Wahlfach angeboten und dann gewählt werden. Hierüber entscheidet die jeweilige Universität.

Hinsichtlich Planungen und Intensivierung der Schlafforschung hat das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, dass es kein spezifisches Förderprogramm gibt; Förderanträge können jedoch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Kennedyallee 40, 53175 Bonn, im Normalverfahren eingereicht werden.

zurück nach oben

 

Diagnose und Therapie


Die Diagnose und Therapie der Schlafapnoe ist in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geregelt, die zunächst am 10. November 2004 im Bundesanzeiger Nr. 213 (S. 22 699) veröffentlicht und mehrfach fortgeschrieben wurden. Hier werden detaillierte Aussagen zur erforderlichen Qualifikation der durchführenden Ärzte sowie zum Vorgehen bei der Diagnostik und zur Therapie der Schlafapnoe getroffen. Den aktuellen Text finden Sie unter folgendem Link:

PDF Faltblatt BUB Richtlinien

Ab 1. 4.2005 wurde ein neues Vergütungssystem für die Polygrafie (EBM-Ziffer 30900) und die Polysomnografie (EBM-Ziffer 30901) eingeführt. Die Genehmigung zur Durchführung beider Untersuchungen und zur Abrechnung dieser Ziffern muß von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erteilt werden. Qualitätsnachweise sind erforderlich. Für die Leistungserbringung und -abrechnung der Polysomnografie ist die Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin" der Musterweiterbildungsverordnung notwendig.

zurück nach oben

 

Weitere Therapieformen


Ersetzt Zungenmuskeltraining die cPAP-Therapie?

Die lebenslang erforderliche cPAP-Therapie veranlaßt immer wieder Schlafapnoe-Patienten, nach Alternativen zu suchen. Das auch in der Boulevard-Presse propagierte Zungenmuskeltraining, bei dem in bestimmten Abständen mit Hilfe kleiner elektrischer Impulse im Zungenbereich die Muskulatur so gestärkt werden soll, dass sich evtl. die Benutzung eines cPAP-Gerätes erübrigt, wurde nun in einer wissenschaftlichen Untersuchung genauer betrachtet.

Die Zeitschrift Somnologie berichtete im Februar 2004 über das Ergebnis zusammenfassend:

"Das Zungenmuskeltraining mittels Neurostimulation kann nicht als genereller Ersatz für die cPAP-Therapie angesehen werden. Lediglich bei Patienten mit mildem Schlafapnoe-Syndrom ist anhand der vorliegenden Daten ein Therapieversuch gerechtfertigt. Dieser bedingt jedoch eine regelmäßige polysomnographische Kontrolle im Schlaflabor, die erstmals am Ende der Trainingsphase durchzuführen ist."

zurück nach oben


Protrusionsschienen

PDF "Zahnärztliche Protrusionsschienen in der Therapie von Schlafapnoe und Schnarchen"
(Artikel aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 04, November 2010)
PDF "Protrusionsschienen - Fragen und Antworten"
(Artikel aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 04, November 2010)

zurück nach oben


Asate Medical Didge Therapie

Regelmäßiges, therapeutisches Spielen auf einem medizinischen Didgeridoo (einem großen Blasinstrument) hilft bei einer leichten bis mittelschweren Schlafapnoe. Das wurde zusammen mit dem Universitätsspital Zürich wissenschaftlich bewiesen und im British Medical Journal weltweit veröffentlicht. Quelle: SOMNO Journal 2/2007, S. 9

zurück nach oben

 

Hilfsmittelversorgung im Bereich der Atemtherapie


Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben nach § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

An diesem Leistungsanspruch für Patienten mit Schlafapnoe hat sich auch mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse (GMG) nichts geändert. (Anmerkung: auch wenn das von Ärzten, Schlaflaboren und Krankenkassen in letzter Zeit häufiger behauptet wird).

Zuzahlungsregelungen für Hilfsmittel:

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (wie Filter und Masken) gilt die Zuzahlungsregelung gem. § 33 Abs. 2 Satz 5, letzter Teilsatz, SGB V. Danach zahlen die Versicherten 10% je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation. Die Zuzahlung wird auf einen maximalen Monatsbetrag von 10 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel aufgrund einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden bzw. verschiedenen Produktgruppen zuzuordnen sind.

zurück nach oben

 

Besonderheiten bei chronisch Kranken


Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine geringe Belastungsgrenze von nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2004 die Richtlinien zur Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen verabschiedet. Den Text dieser Richtlinie finden Sie unter folgenden Links:

Link Wer gilt als chronisch kank? (Der Gemeinsame Bundesausschuß)
PDF Wer gilt als chronisch kank? (Der Gemeinsame Bundesausschuß)

zurück nach oben

 

Therapiegeräte

PDF "Wie können marktübliche CPAP/APAP-Geräte objektiv bewertet und verglichen werden?“
(Artikel 1 der Serie aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 01, Mai 2009)
PDF "Die Therapiegerätegruppen - CPAP-Therapiegeräte“
(Artikel 2 der Serie aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 02, November 2009)
PDF "Die Therapiegerätegruppen - Bi-Level-Therapiegeräte“
(Artikel 3 der Serie aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 03, Mai 2010)
PDF "Die Therapiegerätegruppen - Flex-Therapiegeräte“
(Artikel 4 der Serie aus der Zeitschrift des Bundesverbandes GSD, der "Nachtkurier" Ausgabe 04, November 2010)

zurück nach oben

 

Glaukom und Schlafapnoe


Gemeinhin gilt Schnarchen als eine zwar für das Umfeld lästige aber harmlose Störung. Nicht selten kann jedoch Schnarchen auch der Ausdruck einer komplexen Atemwegserkrankung, des sogenannten obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndroms (OSAS) sein. Bei dieser Erkrankung kann während des Schlafs die Muskelspannung im oberen Abschnitt der Atemwege nicht aufrecht erhalten werden. Dies kann zu kurzfristigem Aussetzen der Atmung (Apnoe) führen. Ein daraus resultierender unregelmäßiger Schlafmodus bedingt Müdigkeit und Konzentrationsstörungen am Tag. Außerdem kann es bei diesen Patienten zu Folgeerkrankung kommen. Auch ein Zusammenhang zwischen OSAS und Glaukom wurde festgestellt. Eine Studie der Stanford Universität in Kalifornien konnte sogar zeigen, dass bei Patienten nach einer Apnoe-Operation der Augeninnendruck niedriger war als vor der Operation. Neben dem ziemlich unangenehmen operativen Eingriff hilft bei den meist übergewichtigen Patienten jedoch nicht selten auch schon eine Gewichtsreduktion.
Quelle: Glaukom aktuell, Online Ausgabe 1/2003

zurück nach oben

 

Überweisung


Dürfen nur noch Pneumologen die Überweisung in ein Schlaflabor ausstellen?

In den Richtlinien des Bundesausschusses über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinien) ist festgelegt, dass ein Arzt für die Durchführung und Abrechnung der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) benötigt. Die Qualifikation hierfür wird unterstellt bei Lungenfachärzten, aber auch bei Internisten mit der Teilgebietsbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologie) oder bei Ärzten mit vergleichbarer Qualifikation . Am besten fragen Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, ob Ihr Arzt oder welcher Arzt in Ihrer Nähe die Zulassung zur Überweisung in ein Schlaflabor hat.

zurück nach oben

 

Doppeltes Unfallrisiko


Autofahrer, die an Schlafapnoe leiden, reagieren in Notfallsituationen durchschnittlich eine halbe Sekunde später als Menschen ohne diese Schlafstörung. Das haben französische Forscher festgestellt. Die halbe Sekunde kann dramatische Folgen haben: In Fahrtests verlängerten sich die Bremswege deutlich, wenn Schlafapnoe-Patienten am Steuer waren. Sie haben im Vergleich zu Gesunden ein doppelt so hohes Unfallrisiko. Schlafapnoe gilt noch vor unregelmäßiger Schichtarbeit, Drogen- und Alkoholkonsum als wichtigste Ursache für den Sekundenschlaf. Ein Viertel aller tödlichen Unfälle und ein Drittel der tödlichen Unfälle auf Autobahnen werden auf Sekundenschlaf zurückgeführt. Eine Chance bleibt: Das Fahrverhalten normalisierte sich bei Patienten, die nachts eine Atemmaske nutzten (siehe Meldung Schlafapnoe) und so wieder einen erholsamen Schlaf hatten. Quelle: STIFTUNG WARENTEST, Test 6/07


zurück nach oben

  
 
Web Statistik
 
Banner2