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Mitgliederservice
Der GSD ist Mitglied bei der BAG Selbsthilfe.
Die Mitglieder können die Angebote der BAG Selbsthilfe wahrnehmen.
Bitte lassen Sie sich ggf. Ihre Mitgliedschaft vom GSD bestätigen.
Bitte klicken Sie bei Bedarf die unterstrichenen Textteile an, um zu der Information zu gelangen.
Wer darf SBAS Schlafbezogene Atmungsstörungen diagnostizieren und abrechnen?
Genehmigungspflicht für die Durchführung der Untersuchung und Abrechnung von SBAS Schlafbezogenen Atmungsstörungen
Die Genehmigung ist im Sozialgesetzbuch V § 135 Absatz 2 festgelegt
SHG-Förderung
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