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Tipps von und für Schlafapnoepatienten
Bisher hat mein Internist die Überweisung ins Schlaflabor geschrieben. In einer Selbsthilfegruppe wurde von einem Arzt behauptet, dass jetzt nur noch Pneumologen die Überweisung ausstellen dürfen. Muss ich jetzt den Arzt wechseln? Wahrscheinlich ist das nicht notwendig. In den Richtlinien des Bundesausschusses über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinien) ist festgelegt, dass ein Arzt für die Durchführung und Abrechnung der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) benötigt. Die Qualifikation hierfür wird unterstellt bei Lungenfachärzten, aber auch bei Internisten mit der Teilgebietsbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologie) oder bei Ärzten mit vergleichbarer Qualifikation. Am besten fragen Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, ob Ihr Arzt oder welcher Arzt in Ihrer Nähe die Zulassung zur Überweisung in ein Schlaflabor hat. Glaukom und Schlaf-Apnoe Gemeinhin gilt Schnarchen als eine zwar für das Umfeld lästige aber harmlose Störung. Nicht selten kann jedoch Schnarchen auch der Ausdruck einer komplexen Atemwegserkrankung, des sogenannten obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndroms (OSAS) sein. Bei dieser Erkrankung kann während des Schlafs die Muskelspannung im oberen Abschnitt der Atemwege nicht aufrecht erhalten werden. Dies kann zu kurzfristigem Aussetzen der Atmung (Apnoe) führen. Ein daraus resultierender unregelmäßiger Schlafmodus bedingt Müdigkeit und Konzentrationsstörungen am Tag. Außerdem kann es bei diesen Patienten zu Folgeerkrankung kommen. Auch ein Zusammenhang zwischen OSAS und Glaukom wurde festgestellt. Eine Studie der Stanford Universität in Kalifornien konnte sogar zeigen, dass bei Patienten nach einer Apnoe-Operation der Augeninnendruck niedriger war als vor der Operation. Neben dem ziemlich unangenehmen operativen Eingriff hilft bei den meist übergewichtigen Patienten jedoch nicht selten auch schon eine Gewichtsreduktion. |
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