Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland e.V.
Der GSD unterstützt das Aktionsbündnis "meine Wahl!" und setzt sich für die Wahlfreiheit bei medizinischen Hilfsmitteln ein. http://www.buendnis-meine-wahl.de

Versicherungen für Mitglieder
(Diese Seiten werden betreut vom GSD Vorsitzenden Karl-Heinz Klevers)

Versicherungsschutz für unsere ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und deren Helfer!

Um Irritationen und Unklarheiten von einigen Mitgliedern hinsichtlich der Vereins-Kompakt-Versicherung auszuräumen, möchten wir hier noch einmal die Versicherungsbedingungen- und Leistungen bekannt geben.

Mit dem Abschluss einer Vereins-Kompakt-Versicherung zum 01.11. 2002, in Verbindung mit der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind unsere ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ( Vorstände der Selbsthilfegruppen, ob mit oder ohne e. V.) und deren Helfer, im Rahmen unserer Möglichkeiten, optimal abgesichert.

Im Schadensfall sollten die versicherten Mitglieder unter Angabe des Sachverhaltes einen formlosen Antrag an den Vorstand des GSD e.V. stellen.

Dieser bestätigt die Mitgliedschaft des Antragstellers gegenüber der Versicherungsgesellschaft und leitet gleichzeitig die Schadensmeldung an diese weiter. Nach Prüfung des Antrags durch die Versicherung ergeht ein Kostenübernahmebescheid, oder eine Ablehnung, je nach Sachlage, zum Antragsteller. Eine Kopie geht an den GSD.

Wer ist Versichert?
Versichert sind alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder (Vorstände, Gruppenleiter und deren Helfer) die ihre Mitgliedschaft vor Eintritt des Versicherungsfalls durch persönlichen Einzelantrag oder über eine Sammelliste über ihre SHG durch eigenhändige Unterschrift gegenüber dem GSD e. V. erklärt haben. Die Versicherungsprämien für die Vereins-Kompakt Versicherung werden vom GSD e.V. getragen. Somit sind die Versicherungsleistungen für unsere Mitglieder beitragsfrei.

Die Vereins-Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung haben wir mit folgendem Inhalt abgeschlossen:


Die Vereins-Haftpflicht

Was ist versichert?
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Rechtsträgers, seiner haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter aus dem satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins.

Umfang des Versicherungsschutzes:
er Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn Sie von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Der Versicherer prüft die Haftungsfrage und leistet bei berechtigten Ansprüchen Ersatz bis zu folgenden Deckungssummen:

1.533.876,-- Euro pauschal für Personen - Sach - und Vermögensschäden.


Die Vereins- Rechtsschutzversicherung
Sozialgerichts-Rechtsschutz

Was ist versichert?
Die Geltendmachung und Abwehr von sozialrechtlichen Ansprüchen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland;

Straf-Rechtsschutz
Die Verteidigung wegen Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts;

Für Delikte, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können, besteht Versicherungsschutz, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt;

Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Schadensfälle, die Grundstücksangelegenheiten betreffen, sind nicht versichert.

Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherer übernimmt bedingungsgemäß bis zur vereinbarten Versicherungssumme die in Verbindung mit dem Rechtsstreit entstehende Kosten, z.B. Gebühren für den freigewählten Rechtsanwalt, Kosten für Gerichte, sowie Zeugen und Sachverständige, soweit sie vom Gericht bestellt werden und der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind.

Mitversichert sind:
Die gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers, alle ehrenamtlich tätigen Personen in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.

Die Versicherungssumme beträgt 150.000 Euro je Versicherungsfall.


Unfallversicherung für GSD Mitglieder

Der GSD als bundesweit tätiger Verband hält es für seine Pflicht, für seine Mitglieder die notwendigen und finanzierbaren Versicherungen abzuschließen, die insbesondere Mitglieder bei der Ausübung ihre Selbsthilfearbeit sichern. Wir freuen uns, hiermit über den ersten Versicherungsabschluss informieren zu können.


Unverzüglich nach Erhalt des Registereintrags und des Freistellungsbescheids vom Finanzamt hat der GSD bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg die Aufnahme des Verbandes und der Mitglieder in die gesetzliche Unfallversicherung beantragt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist zum 19.12.2001 in Kraft getreten, d. h. unsere Mitglieder haben ab sofort bei Arbeitsunfällen Unfallversicherungsschutz. Wenn wir in diesem Zusammenhang von Arbeitsunfällen sprechen, so ist dies insofern richtig, als der GSD bei der Berufsgenossenschaft als Unternehmen geführt wird.

Das Thema der gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im sozialen Bereich ist sehr komplex, da sich die Ziele und Absichten der Versicherung in mancherlei Hinsicht von der einer privaten Unfallversicherung unterscheidet, die ja als Ausgleich für entstandene Schäden in der Regel nur Geldleistungen kennt. Eine private Unfallversicherung kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie deckt dann Unfallrisiken ab, die Ehrenamtlichen durch gemeinsame Freizeitaktivitäten entstehen und die somit als private Unternehmung gelten. Tritt ein Unfall im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ein, so können Ansprüche sowohl gegenüber der gesetzlichen als auch der privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden. Wie unterscheidet sich die Krankenbehandlung nach der gesetzlichen Unfallversicherung von der Krankenversicherung?

Nach einem "Arbeitsunfall"- dazu gehören auch Wegeunfälle - ist für die Krankenbehandlung ausschließlich die Berufsgenossenschaft zu-ständig und nicht die Krankenkasse des Verunfallten.

Die Berufsgenossenschaften haben ein besonderes Unfallheil-verfahren entwickelt. Neben dem Durchgangsarztverfahren erfassen die für besonders schwere Verletzungen entwickelten Verletzungsartenverfahren die Fälle, die möglichst sofort in eine Spezialbehandlung genommen werden müssen.

Ein anderer, im Einzelfall auch nicht unbedeutender Unterschied bei der Krankenbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht darin, dass alle anfallenden Kosten übernommen werden und die Eigenbeteiligung bei Medikamenten, Kur- und Krankenhauskosten oder Reha-Maßnahmen für den Verunfallten entfällt.

Ein "Arbeitsunfall" muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Arzt und vom Arbeitgeber, im Falle einer ehren-amtlichen Tätigkeit von der entsprechenden sozialen Organisation, (also vom GSD) gemeldet werden. Ärzte nehmen ihre Verpflichtung, einen Arbeitsunfall zu melden, in der Regel sehr ernst.

Wenn aber der Geschädigte gegenüber dem Arzt in der Behandlungssituation nicht darauf hingewiesen hat, kann er den Unfall auch nicht melden. Dies trieft auch für den Arbeitgeber zu.

Die Schadensmeldung ist un-aufwendig. Selbstverständlich benötigt die Berufsgenossenschaft genaue Angaben zum Hergang des Unfalls und die persönlichen Daten des Verunfallten, die anhand eines Formulars (Unfallanzeige) erfragt werden. Die Unfallanzeige wird dem Verunfallten unverzüglich nach Kenntnis der sozialen Organisation über den Unfall, von dieser dem Verunfallten zugeschickt. Er füllt das Formular aus und sendet es an die Organisation zurück, die dann die Unfallanzeige unter Beifügung einer Tätigkeitsbescheinigung an die Berufsgenossenschaft zur Schadensregisolierung weiterleitet.

Für die Abwicklungsformalitäten zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsträger ist der Vorstand des GSD, insbesondere Herr Klevers, zuständig.


Rechtsschutzversicherung zum Sondertarif für Mitglieder im GSD
Warum eine Rechtsschutzversicherung?

In letzter Zeit haben sich in der Versorgungsstruktur von Apnoe-Patienten die Probleme gehäuft. In einigen Fällen wurden Therapiegeräte nur zu 50 % von den Krankenkassen erstattet. Hier bleibt dann nur der Rechtsweg, um den Versuch unternehmen zu können, sein Recht zu bekommen. Ein Rechtsstreit ist immer mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Auf Anregung von den drei Vorsitzenden unserer Mitgliedsgruppen hat der GSD nach Möglichkeiten gesucht, eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Mitglieder zum Sondertarif zu finden. Hier das Ergebnis unserer Suche:

Die Rechtsschutzversicherung

  • trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko im Rahmen der Bedingungen für die rechtliche Interessenwahrnehmung

  • zahlt neben den gesetzlich festgelegten Gebühren Ihres Rechtsanwalts auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten, etc.

  • überwindet das Gefälle unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch gegen einen einkommensstärkeren Gegner, indem sie Sie für den Rechtsstreit finanziell unabhängig stellt.

Die Prämien:

Jahresbeitrag (Änderungen vorbehalten)
inkl. der derzeit gültigen VsSt 19 %
Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für
Nichtselbstständige und Senioren
Nichtselbstständig
Senioren
- ohne Selbstbeteiligung
108,50 €
85,90 €
- mit 100 € Selbstbeteiligung
87,10 €
71,70 €
- mit 250 € Selbstbeteiligung
70,60 €
68,40 €

Was ist versichert?

Versicherungssumme:
  • 250.000 € je Rechtsschutzfall sowie
  • 60.000 € Darlehensweise für Strafkautionen.
  1. Schadenersatzrechtsschutz

  2. (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen)

  3. Arbeitsrechtsschutz

  4. (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und Dienstverhältnissen)

  5. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  6. (Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten)

  7. Steuerrechtsschutz vor Gerichten

  8. (steuer- und abgaberechtliche Interessenwahrnehmung vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten)

  9. Sozialgerichtsrechtsschutz

  10. (rechtliche Interessenwahrnehmung vor deutschen Sozialgerichten)

  11. Disziplinar- und Standesrechtsschutz

  12. (Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren)

  13. Strafrechtsschutz

  14. (wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens, soweit der Versicherungsnehmer dieses nicht vorsätzlich begangen hat)

  15. Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

  16. (wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit)

  17. Beratungsrechtsschutz in Familien- und Erbrecht

  18. (Rat und Auskunft eines Rechtsanwalts in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten)

Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers. Partner des GSD ist die Arminia Versorgermanagement GmbH in Detmold. Anträge zum Abschluss der Rechtsschutzversicherung (über Bayerischen Beamten - Versicherung) zu diesen Konditionen erhalten nur Mitglieder des Vereins über die Geschäftsstelle des GSD.

Postanschrift:
GSD - Auf dem Felde 3
31675 Bückeburg
Telefon: 05722/270 240
Fax. 05722/270 240
E-Mail: gsdschlafapnoe@aol.com